- 24. Juni 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
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::::Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung in Höhe der zuvor in Anspruch genommenen Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) können zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Ein Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist dann gegeben, wenn im Schadensfall der Schaden ausgeglichen wird, der als AfaA wirksam geworden ist. Die Zahlung ist bei der Person als Einnahme zu erfassen, bei der sich der Aufwand (AfaA) steuerlich ausgewirkt hat.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)