Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten
- 24. April 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Unternehmen
Keine KommentareErzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, z. B. aus Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. Die getätigten Aufwendungen sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen
- 24. April 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Unternehmen
:::: Der Bundesfinanzhof1 (BFH) hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Eine freiberuflich tätige Musiklehrerin gab in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Auto als
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