:::: Wenn einem Arbeitnehmer wegen einer bei ihm vorliegenden Fettleibigkeit (Adipositas) gekündigt wird, kann dies Schadenersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber auslösen. Denn nach europäischem Recht sind Kündigungen, die aufgrund einer Behinderung erfolgen, rechtswidrig. Über einen derartigen Fall hatte der Gerichtshof der Europäischen Union zu entscheiden.
Der Arbeitnehmer war 15 Jahre lang für eine dänische Gemeinde als sog. Tagesvater tätig gewesen und hatte fremde Kinder bei sich daheim betreut. Im November 2010 wurde das Arbeitsverhältnis seitens der Gemeinde beendet. Dies wurde damit begründet, dass die Zahl der zu betreuenden Kinder zurückgegangen sei. Warum gerade der Arbeitnehmer entlassen wurde, wurde nicht näher dargelegt. Der Arbeitnehmer, der an Fettleibigkeit leidet, machte vor einem dänischen Gericht geltend, die Entlassung beruhe allein auf seinem Übergewicht. Da dies eine Diskriminierung darstelle, stehe ihm Schadenersatz gegen die Gemeinde zu. Der Gerichtshof entschied, dass nicht jede Kündigung wegen Fettleibigkeit automatisch unzulässig sei, dass diese Krankheit aber als „Behinderung“ im Sinne des europäischen Rechts anzusehen sei, mit der Folge, dass eine hierauf gestützte Kündigung als rechtswidrig betrachtet werden müsse, wenn die Krankheit eine Einschränkung mit sich bringe, die unter anderem auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, und die den Arbeitnehmer in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können. Es sei Sache des nationalen Gerichts zu prüfen, ob diese Voraussetzungen im Ausgangsverfahren erfüllt waren.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Kündigung einen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers begründet, wenn seine Krankheit so ausgeprägt war, dass sie bereits als „Behinderung“ im oben beschriebenen Sinne gewertet werden muss.