Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen eines Steuerzahlers und anschließende Veräußerung innerhalb der Sperrfris
- 24. Februar 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: K war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG. Komplementärin der KG war eine kapitalmäßig nicht an der KG beteiligte GmbH. K war auch zivilrechtlicher Eigentümer eines der KG zur Nutzung überlassenen Grundstücks. Er übertrug das Grundstück mit Vertrag vom 13. Dezember 2007 unentgeltlich auf die KG. Dort wurde es in der Gesamthandsbilanz aktiviert
Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
:::: Beim Realsplitting kann ein Unterhaltszahler auf Antrag den an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen. Der den Unterhalt empfangende Ehegatte muss zustimmen und im Gegenzug die Beträge als sonstige Einkünfte versteuern. Versäumt es der Unterhaltszahler, die Sonderausgaben vor Bestandskraft seines Einkommensteuerbescheids geltend zu machen, führt der erst
Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
:::: Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt. Übliche Zuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere Aufwendungen für den äußeren Rahmen (z. B. für Räume, Musik, Kegelbahn,
Künstlersozialabgabe: Änderungen seit 01.01.2015
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Geringfügigkeitsgrenze :::: Für Eigenwerber und für Unternehmen, die der Abgabepflicht nach der so genannten Generalklausel unterliegen, wurde eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Danach sind diese Unternehmen abgabepflichtig, wenn die Summe der gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 € übersteigt. Für die so genannten typischen Verwerter gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Die Neuregelung wird erst für die Meldung
Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 01.01.2015
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: News, Privatleute, Unternehmen
:::: Der Bundesrat hat im Dezember 2014 das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung verabschiedet. Das Recht der Selbstanzeige wurde zum 01.01.2015 u. a. durch Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre sowie durch eine Erhöhung der Strafzuschläge erheblich verschärft. Im Bereich der Umsatzsteuer wurde z. T. wieder der alte
Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: Unternehmen
:::: Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust, den ein wesentlich beteiligter Gesellschafter aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erzielt. Die Einkünfte errechnen sich aus dem gemeinen Wert des dem Gesellschafter bei der Auflösung zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens abzüglich der Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Ein Gewinn ist in dem Jahr zu versteuern, in
Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt
- 24. Februar 2015
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- Kategorie: Unternehmen
:::: Erwerben mehrere Landwirte gemeinsam einen Mähdrescher, den sie sodann ohne gesondertes Entgelt im Rahmen ihres jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebs nutzen, sind die einzelnen Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft unmittelbar Leistungsempfänger bei der Lieferung des Mähdreschers. Sie können deshalb den auf sie entfallenden Anteil an der Umsatzsteuer aus dem Einkauf des Mähdreschers als Vorsteuer abziehen. Die Bruchteilsgemeinschaft als
Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer
- 24. Februar 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
::::Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch eine Kapitalgesellschaft an ihre Arbeitnehmer führt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs regelmäßig dazu, dass die Kapitalgesellschaft die auf hierfür notwendige Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Die Eingangsleistungen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kapitalgesellschaft. Übernachtungsleistungen, die ein Unternehmer an seine Arbeitnehmer erbringt,