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Minijobs: Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen aus

 

 

 

:::: Zum 1.1.2013 hat der Gesetzgeber die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte auf monatlich 450 Euro angehoben. In diesem Zusammenhang verschoben sich auch die Verdienstgrenzen für versicherungspflichtige Beschäftigungen in der Gleitzone von ehemals 400,01 € bis 800,00 € auf 450,01 € bis 850 €. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2013 zwischen 400,01 € und 450,00 € verdient haben, bestand bis zum 31.12.2012 Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge war die zu diesem Zeitpunkt geltende Gleitzonenformel anzuwenden.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weist auf den Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen in der Gleitzone zum 01.01.2015 hin.:

 

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