Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Termin festgesetzt, ab dem sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPAÜberweisungen
und SEPA-Lastschriften.
Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.
Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen.
Für deutsche Bankkunden beginnt die IBAN mit DE, es folgen zwei neue Ziffern – dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Bei inländischen Überweisungen
reicht nach der Umstellung die Angabe der internationalen Kontonummer, kurz IBAN. Für SEPA-Überweisungen
ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.
Die Migration bei Überweisungen und Lastschriften ist aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten. Deshalb hat die EU-Kommission15 einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vorgeschlagen, die noch nicht migriert sind.
Dies bedeutet, dass die Frist für die Umstellung der 1. Februar 2014 bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 1. August 2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können.
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist soll verhindert werden, dass die Nicht-SEPA-Zahlungen ab Februar blockiert werden.
SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco.