:::: Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Anspruch von Kindergeld. Die diesbezügliche Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 15. Juli 2013 ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Kindergeldfestsetzungsfälle anzuwenden.
Die aus dem Gesetzestext abzuleitende Einschränkung auf noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen ist mit dem gesetzlichen Willen zur Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit Ehen nicht vereinbar.
Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof15 der Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Kindergeldanspruch zugesprochen. Sie hatte die Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin in ihren Haushalt aufgenommen.