- 4. Dezember 2013
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: News, Privatleute
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:::: Nimmt ein Behinderter seinen Ehepartner auf eine Reise mit, kann er die sich ergebenden Mehrkosten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.
Es sei davon auszugehen, dass der Ehepartner aus eigenem Interesse an der Reise teilnehme.
Die Mehrkosten für den Ehepartner beruhten daher nicht auf der eigenen Behinderung, sondern dem Interesse des Ehegatten an der Reise.
Wegen der Kompliziertheit der Vorschrift sollte in Einzelfällen Ihr Steuerberater gefragt werden.