:::: Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen lt. Vertrag auch privat nutzen dürfen und kein Fahrtenbuch führen, müssen selbst dann Privatfahrten nach der sog. 1 %- Regelung versteuern, wenn sie das Fahrzeug gar nicht privat nutzen.
Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für private Zwecke zur Verfügung steht.
Wegen der Kompliziertheit der Vorschrift sollte in Einzelfällen Ihr Steuerberater gefragt werden.